Verwaltungsgerichtshof
17.12.2004
2000/03/0338
GRS wie 94/09/0072 E 16. November 1995 RS 2
Liegt keine Verfolgungsverjährung vor, so ist die Berufungsbehörde iSd Paragraph 66, Absatz 4, AVG verpflichtet, einen nicht vollständigen Abspruch der Behörde erster Instanz im Rahmen der "Sache" des bei ihr anhängigen Verfahrens richtigzustellen (Hinweis E 25.6.1992, 92/09/0054).