Verwaltungsgerichtshof
13.12.2000
2000/03/0314
GRS wie 2000/03/0089 E 20. September 2000 RS 1
Ein LKW befindet sich selbst dann auf einer Transitfahrt, wenn er in Österreich vollständig entladen wird, solange er sich auf einer - wenn auch kurzfristig unterbrochenen - Fahrt durch Österreich befindet, die außerhalb Österreichs ihren Ausgangs- und Zielpunkt hat (Hinweis E vom 20. Dezember 1995, Zl 94/03/0273).