Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.09.2000

Geschäftszahl

2000/03/0239

Rechtssatz

Von einem eine Transitfahrt mit einem Lastkraftwagen durchführenden Lenker muss verlangt werden, dass er mit den einschlägigen Rechtsvorschriften vertraut ist. Der Hinweis, der Beschuldigte habe eine in dieser Hinsicht eingeholte Auskunft VÖLLIG MISSVERSTANDEN, ist daher zur Glaubhaftmachung mangelnden Verschuldens im Sinne des Paragraph 5, Absatz eins, VStG ungeeignet.