Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.09.2000

Geschäftszahl

2000/03/0222

Rechtssatz

Für einen ausländischen Kraftfahrer besteht die Verpflichtung, sich über die Rechtsvorschriften, die er bei der Teilnahme am Straßenverkehr in Österreich zu beachten hat, ausreichend zu unterrichten. Dazu gehören auch die vom Lenker eines Lastkraftwagens bei einer Transitfahrt zu befolgenden Normen. Gerade vor einer erstmaligen Fahrt kann vom Lenker eines Lastkraftwagens im grenzüberschreitenden Güterverkehr erwartet werden, sich eingehend und umfassend über die bestehenden Rechtsvorschriften Kenntnis zu verschaffen (Hinweis E vom 3.5.2000, 99/03/0473).