Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.09.2000

Geschäftszahl

2000/03/0181

Rechtssatz

Der Lenker eines Lastkraftwagens ist vor der Einreise in das Hoheitsgebiet Österreichs jedenfalls verpflichtet, sich im Falle der Benutzung eines Umweltdatenträgers von dessen korrekter Einstellung zu überzeugen. Unterlässt er dies, fällt ihm eine als Verschulden zu qualifizierende Sorgfaltsverletzung zur Last.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2000:2000030181.X03