Verwaltungsgerichtshof
20.09.2000
2000/03/0181
Der Lenker eines Lastkraftwagens ist vor der Einreise in das Hoheitsgebiet Österreichs jedenfalls verpflichtet, sich im Falle der Benutzung eines Umweltdatenträgers von dessen korrekter Einstellung zu überzeugen. Unterlässt er dies, fällt ihm eine als Verschulden zu qualifizierende Sorgfaltsverletzung zur Last.
ECLI:AT:VWGH:2000:2000030181.X03