Verwaltungsgerichtshof
14.09.2001
2000/02/0181
GRS wie 91/19/0158 E 11. März 1993 RS 2
Die Wichtigkeit der Übernahme der verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortlichkeit erfordert es, daß die Bestellung und die damit übereinstimmende Zustimmung so erklärt werden, daß kein Zweifel an ihrem Inhalt besteht. In der Übertragung von bestimmten Aufgaben innerhalb eines Unternehmens an einzelne Beschäftigte liegt noch nicht die Übertragung der verwaltungsstrafrechtlichen Veranwortlichkeit. (hier Landesrettungskommandant ÖRK Rotes Kreuz Bezirksstellenleiter)
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2000/02/0182 E 14. September 2001
2000/02/0180 E 14. September 2001
2000/02/0183 E 14. September 2001