Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.09.2001

Geschäftszahl

2000/02/0181

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 91/19/0158 E 11. März 1993 RS 2

Stammrechtssatz

Die Wichtigkeit der Übernahme der verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortlichkeit erfordert es, daß die Bestellung und die damit übereinstimmende Zustimmung so erklärt werden, daß kein Zweifel an ihrem Inhalt besteht. In der Übertragung von bestimmten Aufgaben innerhalb eines Unternehmens an einzelne Beschäftigte liegt noch nicht die Übertragung der verwaltungsstrafrechtlichen Veranwortlichkeit. (hier Landesrettungskommandant ÖRK Rotes Kreuz Bezirksstellenleiter)

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

2000/02/0182 E 14. September 2001

2000/02/0180 E 14. September 2001

2000/02/0183 E 14. September 2001