Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

31.05.2000

Geschäftszahl

99/18/0400

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/18/0451 E 14. März 2000 RS 1

(hier: Die Kreditverbindlichkeiten sind im vorliegenden Fall nicht auf Betrugshandlungen des Fremden gegenüber der Bank zurückzuführen.)

Stammrechtssatz

Die Erschwerung von Kreditrückzahlungen an die durch Betrugshandlungen des Fremden geschädigten Banken durch das Aufenthaltsverbot kann nicht als erhebliche Beeinträchtigung der Lebenssituation des Fremden und seiner Familie gewertet werden.