Verwaltungsgerichtshof
28.11.2001
99/17/0371
Nach Artikel 234 EG können einzelstaatliche Gerichte Vorabentscheidungen des EuGH einholen. Der EuGH hat in seiner Rechtsprechung entschieden, unter welchen Voraussetzungen ein "Gericht" nach Artikel 234 EG gegeben ist (Hinweis Urteil des Gerichtshofes vom 17. September 1997, Dorsch Consult Ingenieurgesellschaft mbH, Rs. C-54/96, Slg. 1997, I-4961). Zur Beurteilung der rein gemeinschaftsrechtlichen Frage, ob eine Einrichtung Gerichtscharakter im Sinne von Artikel 234 EG besitze, stellt der Gerichtshof auf eine Reihe von Gesichtspunkten ab, wie gesetzliche Grundlage der Einrichtung, ständiger Charakter, obligatorische Gerichtsbarkeit, streitiges Verfahren, Anwendung von Rechtsnormen durch diese Einrichtung sowie deren Unabhängigkeit (Hinweis auf das bereits genannte Urteil des EuGH vom 17. September 1997).