Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.03.2000

Geschäftszahl

99/16/0100

Rechtssatz

Nach der Rechtsprechung des VwGH (Hinweis E 9.10.1991, 90/13/0007; E 29.1.1998, 95/15/0043) erscheint es sachgerecht, bei der Vornahme einer unilateralen Entlastungsmaßnahme, wie sie insb auf der Grundlage des Paragraph 48, BAO vorzunehmen ist, die Ermessensübung an der üblichen Staatenpraxis beim Abschluss von Doppelbesteuerungsabkommen - wie dies insb im OECD-MusterAbk zum Ausdruck kommt - zu orientieren.

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

99/16/0101 E 30. März 2000

Besprechung in:

ÖStZ 2001, S 621-622;