Verwaltungsgerichtshof
30.03.2000
99/16/0100
Nach der Rechtsprechung des VwGH (Hinweis E 9.10.1991, 90/13/0007; E 29.1.1998, 95/15/0043) erscheint es sachgerecht, bei der Vornahme einer unilateralen Entlastungsmaßnahme, wie sie insb auf der Grundlage des Paragraph 48, BAO vorzunehmen ist, die Ermessensübung an der üblichen Staatenpraxis beim Abschluss von Doppelbesteuerungsabkommen - wie dies insb im OECD-MusterAbk zum Ausdruck kommt - zu orientieren.
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
99/16/0101 E 30. März 2000
Besprechung in:
ÖStZ 2001, S 621-622;