Verwaltungsgerichtshof
23.03.2000
99/15/0145
Da nach Paragraph 254, BAO der Berufung keine aufschiebende Wirkung zukommt, steht der Umstand, dass gegen eine Abgabenfestsetzung berufen worden ist, der Entstehung der Säumniszuschlagsverpflichtung nicht entgegen.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
99/15/0146