Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.12.2002

Geschäftszahl

99/15/0141

Rechtssatz

Unter dem Begriff der Werbung ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes eine Produkt- und Leistungsinformation (Hinweis E 26. September 2000, 98/13/0092), also eine auf die betriebliche bzw berufliche Tätigkeit bezogene Informationserbringung, zu verstehen