Verwaltungsgerichtshof
19.12.2002
99/15/0141
Unter dem Begriff der Werbung ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes eine Produkt- und Leistungsinformation (Hinweis E 26. September 2000, 98/13/0092), also eine auf die betriebliche bzw berufliche Tätigkeit bezogene Informationserbringung, zu verstehen