Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.05.2002

Geschäftszahl

99/15/0119

Rechtssatz

Mit der Verordnung BGBl 1996/734 wurde lediglich klargestellt, dass auch Verluste aus der - schwerpunktmäßigen - Verwaltung von unkörperlichem Umlaufvermögen unter das Verlustausgleichsverbot fallen.