Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.06.2003

Geschäftszahl

99/15/0111

Rechtssatz

Dass Aufwendungen zwangsläufig erwachsen, unterstellt der Verwaltungsgerichtshof bei zerstörten Wirtschaftsgütern des Privatvermögens nur dann, wenn dem Steuerpflichtigen die weitere Lebensführung ohne Wiederbeschaffung des zerstörten Wirtschaftsgutes nicht zuzumuten ist, wie dies beispielsweise bei der Zerstörung einer Wohnungseinrichtung durch Brand der Fall sein könnte (Hinweis E 12. September 1989, 88/14/0164, sowie Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer, römisch drei B, Tz 2 zu Paragraph 34, Absatz 6 bis 8).