Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.07.2003

Geschäftszahl

99/15/0104

Rechtssatz

Eine polizeiliche Meldung oder das Unterlassen derselben ist für die Frage des Wohnsitzes nicht entscheidend (Hinweis E 26. November 1991, 91/14/0041; E 21. Mai 1990, 89/15/0115).