Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.11.1999

Geschäftszahl

99/15/0095

Rechtssatz

Die Besteuerung eines Sachbezuges aus der Überlassung von Fahrzeugen der KG durch die Komplementär-GmbH an deren Geschäftsführer hat zur Voraussetzung, dass "etwa die KG als Eigentümerin der Fahrzeuge deren Nutzung der (GmbH) als Vergütung für die Leistungen überlassen hat, die durch ihren Geschäftsführer erbracht werden" (Hinweis E 16.1.1991, 89/13/0166; E 10.3.1994, 93/15/0146).