Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.05.2003

Geschäftszahl

99/15/0002

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/15/0111 E 22. September 2000 RS 4

Stammrechtssatz

Dass die Reise für die Berufstätigkeit von Nutzen sein konnte, genügt noch nicht, um sie als durch den Beruf veranlasst zu sehen (Hinweis E 17.10.1989, 86/14/0100).