Verwaltungsgerichtshof
16.09.2003
99/14/0324
Entgelt ist jener Wert, der in einer Zweckbindung zur Erlangung der Lieferung oder Leistung steht. Die Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung ist nicht erforderlich. Besteuert wird die tatsächliche Gegenleistung.