Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.01.2000

Geschäftszahl

99/14/0304

Rechtssatz

Auch die für Lieferungen und sonstige Leistungen geschuldete Umsatzsteuer kann nach Paragraph 12, Absatz eins, UStG 1994 nur dann als Vorsteuer geltend gemacht werden, wenn eine Rechnung iSd Paragraph 11, legcit ausgestellt worden ist (Hinweis E 12.12.1988, 87/15/0079, ergangen zum UStG 1972).