Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.06.2000

Geschäftszahl

99/14/0263

Rechtssatz

Für die Frage, ob eine Maßnahme gesellschaftlich veranlasst ist, kommt es maßgeblich darauf an, ob sie auch einander fremd gegenüberstehende Personen gesetzt hätten (Hinweis E 26.5.1998, 94/14/0042, VwSlg 7284 F/1998 ). Die Frage, ob eine Rechtsbeziehung auch unter Fremden in gleicher Weise zu Stande gekommen und abgewickelt worden wäre, ist eine Tatfrage, weswegen diese Frage auf Grund entsprechender Erhebungen von der Abgabenbehörde in freier Beweiswürdigung zu lösen ist (Hinweis E 24.7.1999, 94/15/0185).