Die wirtschaftliche Verursachung in der Vergangenheit ist eine Voraussetzung für die Bildung einer steuerlichen Verbindlichkeitsrückstellung (Hinweis Hofstätter/Reichel, EStG 1988, § 9 Tz 62).Die wirtschaftliche Verursachung in der Vergangenheit ist eine Voraussetzung für die Bildung einer steuerlichen Verbindlichkeitsrückstellung (Hinweis Hofstätter/Reichel, EStG 1988, Paragraph 9, Tz 62).