Verwaltungsgerichtshof
24.02.2004
99/14/0242
Eine durch Unternehmens(Betriebs)Veräußerung entstehende Umsatzsteuerschuld ist vom Haftungstatbestand des Paragraph 14, Absatz eins, Litera a, BAO ebenso erfasst, wie die durch die Veräußerung ausgelösten Vorsteuerberichtigungen (Hinweis E 5.3.1990, 89/15/0141; E 17.8.1994, 91/15/0092). Auch die Neufassung des Paragraph 14, durch Bundesgesetzblatt Nr. 448 aus 1992, gebietet keine andere Betrachtung (Hinweis E 2.7.2002, 96/14/0023).