Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.02.2004

Geschäftszahl

99/14/0242

Rechtssatz

Feststellungen darüber, ob der Haftungsinanspruchnahme ein Abgabenbescheid vorangegangen ist, bedarf es nur dann, wenn der Haftungsschuldner Einwendungen gegen den Abgabenanspruch erhebt.