Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.10.2003

Geschäftszahl

99/14/0224

Rechtssatz

Der Umstand einer beruflich notwendigen Abwesenheit eines (Ehe)Partners steht der Annahme einer eheähnlichen Gemeinschaft (Lebensgemeinschaft) nicht entgegen.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

99/14/0225