Verwaltungsgerichtshof
21.10.2003
99/14/0224
Der Umstand einer beruflich notwendigen Abwesenheit eines (Ehe)Partners steht der Annahme einer eheähnlichen Gemeinschaft (Lebensgemeinschaft) nicht entgegen.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
99/14/0225