Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.10.2003

Geschäftszahl

99/14/0224

Rechtssatz

Es ist nicht zu erkennen, inwiefern eine staatliche Eheschließung höhere Anforderungen hinsichtlich des Zusammenlebens der Partner stellt als eine kirchliche Trauung.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

99/14/0225