Verwaltungsgerichtshof
21.10.2003
99/14/0224
Es ist nicht zu erkennen, inwiefern eine staatliche Eheschließung höhere Anforderungen hinsichtlich des Zusammenlebens der Partner stellt als eine kirchliche Trauung.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
99/14/0225