Verwaltungsgerichtshof
22.02.2000
99/14/0082
Ein Wertverlust, der sich durch eine Änderung des Zeitgeschmacks ergibt, kann die Voraussetzungen einer Teilwertabschreibung nach Paragraph 6, Ziffer 2, Litera a, EStG 1988 erfüllen (Hinweis E 5.7.1994, 91/14/0110).