Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.02.2000

Geschäftszahl

99/14/0062

Rechtssatz

Der Leistungsempfänger ist nicht in der Lage, ohne Zusammenwirken mit dem leistenden Unternehmer eigenmächtig einen Beleg zu erstellen, dem die Wirkung einer Rechnung iSd Paragraph 11, UStG - an eine solche Rechnung ist das Recht auf Vorsteuerabzug geknüpft - zukommt.