Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.03.2000

Geschäftszahl

99/13/0264

Rechtssatz

Welches Geldinstitut das Einlangen des Abgabenbetrages am Konto des Finanzamtes verzögert hat, ist nach der Gesetzeslage ebenso irrelevant wie der vom Abgabepflichtigen vorgetragene Umstand, die Überweisung des Abgabenbetrages tatsächlich am Fälligkeitstag veranlasst zu haben.