Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.11.2001

Geschäftszahl

99/13/0254

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 96/13/0206 E 24. Februar 1999 RS 1

Stammrechtssatz

Bei Leistungen des Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft zur Verlustabdeckung kann es für den Fall, dass die Voraussetzungen für eine Teilwertabschreibung vorliegen, nach Aktivierung der Verlustabdeckungszuschüsse auf dem Beteiligungskonto zu einem abzugsfähigen Aufwand schon bei der Bilanzierung des Zuwendungsjahres kommen (Hinweis E 29.4.1992, 90/13/0228). Dabei setzt der Ansatz des niedrigeren Teilwertes voraus, dass die Anschaffung der Beteiligung oder die Aufwendung weiterer Anschaffungskosten eine Fehlmaßnahme gewesen ist. Eine solche liegt dann vor, wenn nach der Anschaffung Umstände objektiver Natur hervortreten, die den vereinbarten Anschaffungspreis als überhöht erscheinen lassen, was bei Anlaufverlusten regelmäßig zu verneinen ist.