Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.11.1999

Geschäftszahl

99/13/0029

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1999/04/28 94/13/0026 2

Stammrechtssatz

Bei der in Paragraph 60 a, GehG geregelten Erzieherzulage kann im Hinblick auf die Komplexität der mit ihr abgegoltenen Dienstleistungen eine allenfalls als Zuschlag für Nachtarbeit anzusehende Tangente nicht ermittelt werden (Hinweis E 9.7.1997, 94/13/0041).