Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.10.2001

Geschäftszahl

99/13/0002

Rechtssatz

Der Umstand, dass Richtlinien des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger Leistungen vorsehen, wie sie mit einer Werksküche geboten werden, macht die Essensausgabe noch nicht zu einem Akt der Ausübung von Hoheitsgewalt.