Verwaltungsgerichtshof
21.04.2004
99/12/0332
Die Verwendungszulage nach Paragraph 176, Absatz eins, Ziffer eins, Krnt DienstrechtsG 1994 gebührt bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen kraft Gesetzes und wird daher nicht (durch einen Rechtsgestaltungsakt der Dienstbehörde) zuerkannt.