Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.05.1999

Geschäftszahl

99/12/0107

Rechtssatz

An der Rechtsprechung zu Paragraph 75, Absatz eins, BDG 1979 ist mangels wesentlicher inhaltlicher Änderung der Rechtslage auch vor dem Hintergrund der ersten BDG-Novelle 1997, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr 61 aus 1997,, festzuhalten.