Verwaltungsgerichtshof
27.06.2000
99/11/0193
GRS wie 98/11/0289 E 12. April 1999 RS 4
Akteneinsicht und Anfertigung einer Kopie vermögen den unterlaufenen Zustellmangel gemäß Paragraph 9, Absatz eins, zweiter Satz ZustG nicht zu heilen.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
99/11/0311
99/11/0312
99/11/0313