Verwaltungsgerichtshof
31.01.2000
99/10/0202
Im vorliegenden Fall hat die Beschwerdeführerin, weil sie sich als übergangene Partei betrachtete, die Zustellung des Bescheides (hier: Apothekenkonzessionsbescheides) begehrt. Sie hatte einen Anspruch darauf, dass entweder entsprechend diesem Antrag der Bescheid zugestellt wurde oder dass dann, wenn die belangte Behörde der Meinung war, der Beschwerdeführerin komme in dem betreffenden Verfahren zur Erteilung einer Apothekenkonzession keine Parteistellung zu, darüber mit Bescheid abgesprochen wurde, wobei auch ein Feststellungsbescheid über die Parteistellung in Betracht kam (Hinweis E 25.April 1996, 95/07/0216).