Verwaltungsgerichtshof
24.09.1999
99/10/0186
GRS wie VwGH 1996/02/26 95/10/0132 2
Voraussetzung der Erteilung eines forstbehördlichen Auftrages nach Paragraph 172, Absatz 6, ForstG 1975 ist, daß es sich bei der betreffenden Fläche zum Zeitpunkt des Zuwiderhandelns gegen forstliche Vorschriften und zum Zeitpunkt der Erlassung des forstpolizeilichen Auftrages um Wald iSd ForstG 1975 gehandelt hat (Hinweis E 24.10.1994, 93/10/0227).