Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.04.2001

Geschäftszahl

99/10/0170

Rechtssatz

Paragraph 13 a, AVG verpflichtet die Behörde nicht, die Partei in materiellrechtlicher Hinsicht zu beraten oder zur Erhebung bestimmter Behauptungen bzw zur Stellung bestimmter Beweisanträge anzuleiten vergleiche zB das Erkenntnis vom 4. September 1995, Zl 93/10/0229, und die dort zitierte Vorjudikatur).