Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.06.2002

Geschäftszahl

99/10/0159

Rechtssatz

Ausführungen dazu, auf welche Umstände im Rahmen eines den Anforderungen der Vogelschutz-RL und der FFH-RL entsprechenden Genehmigungsverfahrens Bedacht zu nehmen sein kann.