Verwaltungsgerichtshof
23.10.2002
99/08/0157
GRS wie 92/08/0264 E 25. Jänner 1994 RS 4
An der Dienstgebereigenschaft der Person, die das Risiko des Betriebes im gesamten unmittelbar trifft, ändert es nichts, wenn sie den Dienstnehmer durch Mittelspersonen in Dienst genommen hat oder ihn ganz oder teilweise auf Leistungen Dritter anstelle des Entgelts verweist.