Verwaltungsgerichtshof
07.08.2002
99/08/0097
Die Auslegung einer freien Betriebsvereinbarung hat nach den Grundsätzen der Vertragsauslegung zu erfolgen, dh es kommt auf den Willen der Vertragspartner an (Paragraph 914, ABGB).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
99/08/0098
99/08/0100