Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.08.2002

Geschäftszahl

99/08/0097

Rechtssatz

Die Auslegung einer freien Betriebsvereinbarung hat nach den Grundsätzen der Vertragsauslegung zu erfolgen, dh es kommt auf den Willen der Vertragspartner an (Paragraph 914, ABGB).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

99/08/0098

99/08/0100