Verwaltungsgerichtshof
29.06.1999
99/08/0075
GRS wie VwGH E 1990/03/13 89/08/0198 3
Leichte Fahrlässigkeit des Geschäftsführers reicht für die Haftung aus und ist schon dann anzunehmen, wenn der Geschäftsführer keine Gründe anzugeben vermag, wonach ihm die Erfüllung seiner Verpflichtung, für die Beitragsentrichtung zu sorgen, unmöglich war (Hinweis E 19.6.1985, 84/17/0224, VwSlg 6012 F/1985).
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
99/08/0083 E 29. Juni 1999