Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.02.2003

Geschäftszahl

99/08/0054

Rechtssatz

Auch die Stilllegung des Betriebes und die dadurch bewirkte Hinderung des Arbeitnehmers, seine gewöhnliche Arbeitsleistung zu erbringen, stellt einen in die Arbeitgebersphäre fallenden, i.S. Paragraph 1155, ABGB zur Fortzahlung des Entgeltes verpflichtenden Umstand dar (Hinweis OGH SZ 71/64).