Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.04.2000

Geschäftszahl

99/07/0203

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 90/05/0070 E 18. September 1990 RS 7

Stammrechtssatz

Die prozessualen Rechte einer Partei dienen nur der Durchsetzung ihrer materiellen Rechte und können daher nicht weiter gehen als diese (Hinweis E 20.9.1988, 88/05/0150).