Verwaltungsgerichtshof
13.04.2000
99/07/0203
GRS wie 90/05/0070 E 18. September 1990 RS 7
Die prozessualen Rechte einer Partei dienen nur der Durchsetzung ihrer materiellen Rechte und können daher nicht weiter gehen als diese (Hinweis E 20.9.1988, 88/05/0150).