Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.07.2001

Geschäftszahl

99/07/0177

Rechtssatz

Die Auffassung, dass erst bei Vorliegen eines "Endproduktes" als Ergebnis eines völlig abgeschlossenen Verwertungsverfahrens die Abfalleigenschaft einer aus Abfall hergestellten Sache beendet sei, findet in der Rechtsprechung des EuGH keine Deckung.