Verwaltungsgerichtshof
04.07.2001
99/07/0177
Die Auffassung, dass erst bei Vorliegen eines "Endproduktes" als Ergebnis eines völlig abgeschlossenen Verwertungsverfahrens die Abfalleigenschaft einer aus Abfall hergestellten Sache beendet sei, findet in der Rechtsprechung des EuGH keine Deckung.