Verwaltungsgerichtshof
04.07.2001
99/07/0177
In dem Urteil des EuGH vom 15. Juni 2000 in den verbundenen Rechtssachen C-418/97 und C-419/97 (ARCO Chemie Nederland Ltd) findet sich nicht die strikte Auffassung, dass der Wille zur Entledigung dann anzunehmen sei, wenn ein Stoff in einem Produktionsverfahren anfalle, ohne dass der Zweck oder Nebenzweck des Verfahrens darauf gerichtet sei, diesen Stoff herzustellen.