Verwaltungsgerichtshof
04.07.2001
99/07/0177
Die Ansicht, Produkte, die als (zwangsläufiges) Ergebnis eines auf die Herstellung anderer Produkte gerichteten Produktionsprozesses anfielen, seien keine zulässige Verwertung im Sinne des Paragraph 2, Absatz 3, AWG 1990, steht mit dem betriebswirtschaftlichen Begriff des Produktes, der auch Produkte aus so genannten "Kuppelproduktionsprozessen" erfasst, in Widerspruch.