Verwaltungsgerichtshof
25.11.1999
99/07/0158
Der Umstand, dass ein Sachverständiger einem Projektanten im Rahmen der Aufgaben seiner Dienststelle Auskünfte über Daten gibt, die zur Erstellung des Projektes erforderlich oder zweckdienlich sind, kann für sich allein keine Befangenheit dieses Sachverständigen begründen.