Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.11.1999

Geschäftszahl

99/07/0158

Rechtssatz

Nach stRsp des VwGH bedeutet es eine Verletzung von Verfahrensvorschriften, wenn die Beh ohne Vorliegen eines der in Paragraph 52, AVG normierten Ausnahmefälle nicht amtliche Sachverständige heranzieht.