Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.07.1999

Geschäftszahl

99/07/0083

Rechtssatz

Da der Verfall nach Paragraph 72, Saatgutgesetz 1997 keine Strafe darstellt, ist auch die Beschlagnahme, die ihm vorausgeht, keine Beschlagnahme iSd Paragraph 39, VStG und damit keine Beschlagnahme im Rahmen eines Verwaltungsstrafverfahrens.