Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.07.1999

Geschäftszahl

99/07/0083

Rechtssatz

Nach stRsp des VwGH ist der Begriff "Verwaltungsstrafsachen" in Artikel 132, B-VG umfassend und schließt auch rein verfahrensrechtliche Entscheidungen, die in einem Verwaltungsstrafverfahren ergehen, ein. Er erstreckt sich auf alle "Verfahren vor den Verwaltungsbehörden wegen Verwaltungsübertretungen"; davon sind auch Bescheide betreffend die Beschlagnahme von Verfallsgegenständen und deren Ausfolgung iSd Paragraph 39, VStG erfasst (Hinweis B 24.10.1990, 90/03/0152; B 25.3.1992, 92/03/0006).