Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.10.1999

Geschäftszahl

99/07/0016

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/03/24 88/07/0025 1

Stammrechtssatz

Bei den Abfindungen kommt es nach Paragraph 19, Absatz 7, OÖ FlVfLG 1979 nicht auf die tatsächliche Bewirtschaftung, sondern auf die Bewirtschaftungsmöglichkeit an.